Wandhydranten mit formstabilem Schlauch oder Flachschlauch – Prüfung und Wartung nach DIN 14461 und DIN 14462.
Überblick
Wandhydranten sind fest installierte Löschanlagen in Gebäuden und dienen als erste Löschmaßnahme bei Entstehungsbränden. Sie werden in zwei Typen unterschieden:
Wandhydrant mit Haspel und formstabilem Schlauch (DN 25). Für die Selbsthilfe durch Betriebsangehörige ausgelegt. Einfach in der Handhabung.
Wandhydrant mit Flachschlauch (DN 52). Ausgelegt für den Einsatz durch die Feuerwehr oder ausgebildetes Personal mit höherer Löschwassermenge.
Wichtige Hinweise
Beim Betrieb von Wandhydranten gibt es wichtige Vorschriften zu beachten. Als Betreiber sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion verantwortlich.
Wandhydranten müssen in Wandnischen oder Schränken mit ausreichender Wanddicke und der vorgeschriebenen Widerstandsklasse eingebaut sein. Der Einbauort richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Achtung: Die Schlauchhaspel darf gemäß DIN 14461 nicht an der Wandhydrantentür befestigt sein. Sie muss frei beweglich und ungehindert benutzbar bleiben.
Das stehende Wasser in der Steigleitung muss mindestens wöchentlich erneuert werden – mindestens das 1,5-fache des Nennvolumens der Rohrleitung ist durchzuspülen, um Verkeimung zu verhindern.
Ergänzend zu Wandhydranten sind je Geschoss geeignete Feuerlöscher vorzuhalten. Wandhydranten ersetzen Feuerlöscher nicht, sondern ergänzen sie als zweite Löschlinie.
Wandhydranten unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Die Prüfung muss jährlich durch einen Fachkundigen erfolgen und ist zu dokumentieren (DIN 14461 / DIN 14462).
Jeder Punkt eines Geschosses muss mit dem Schlauch erreichbar sein. Wandhydranten sind so zu positionieren, dass mit 15 m Schlauch und 5 m Strahlweite jeder Raumbereich abgedeckt wird.